Wirtschaftsstrafrecht in Österreich

Unsere Kanzlei hat Erfahrungen in zahlreichen großen Wirtschaftsstrafverfahren und hat im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit die Vertretung für Bankvorstände, Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräte sowie namhafte mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer übernommen.

Darüber hinaus haben wir in anderen Bereichen des Wirtschaftslebens, wie zum Beispiel der Kunstbranche, Personen in Ermittlungs- und Gerichtsverfahren vertreten.

Generell können sich Wirtschaftsstrafverfahren schnell zu komplexen Fällen entwickeln. Das Aktenvolumen umfassen häufig viele Bände. Wird ein Sachverständiger bestellt, so ziehen sich die Verfahren immer wieder in die Länge. Erfahrung und Kenntnisse aus der Betriebswirtschaft oder der Finanzwelt sind für den Anwalt - und so für den Mandanten – daher günstig.

Insbesondere ist die Beurteilung von Gutachten, derer sich die Gerichte sehr häufig bedienen, ein wichtiger Bestandteil einer effektiven Vertretung. Das Hinzuziehen von privaten Sachverständigen oder das Abklären von Befangenheiten von Gutachtern gehören zum Grundinstrumentarium einer wirksamen Strafverteidigung.

Betrug (§ 146 StGB) und Untreue (§ 153 StGB) - Ausweitung der Straftatbestände

Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts hat der Gesetzgeber über die letzten Jahre zahlreiche neue Tatbestände geschaffen, um Regelungslücken abzudecken. Dies entspricht nicht der fragmentarischen Struktur des Strafrechts, soll aber dem Bedürfnis der Bevölkerung Rechnung tragen, angebliche Delikte lückenlos zu verfolgen.

Aufgrund der sukzessiven Ausweitung der Straftatbestände Betrug (nach § 146 StGB) und Untreue (nach § 153 StGB) durch die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ist die Einstellung eines Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft immer Primärziel im Ermittlungsverfahren.

Zudem zeigt die Rechtsprechung eine Tendenz, Sachverhalte, die in der Vergangenheit als grob fahrlässig beurteilt wurden, nunmehr als bedingten Vorsatz einzuordnen. Auch dies erschwert eine Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen nicht unerheblich

Die Bedeutung der Tatsacheninstanz in Wirtschaftsstrafverfahren ist nicht zu unterschätzen. In dieser ersten Instanz muss das Beweisverfahren die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft entweder entkräften oder zumindest doch in Zweifel ziehen. Besonders problematisch bei Wirtschaftsstrafverfahren ist die Dauer bei umfangreichen Verfahren. So werden von der Kanzlei Mertens Verfahren geführt, die länger als zehn Jahre anhängig sind. Kommen diese Verfahren tatsächlich zur Hauptverhandlung, dann sind komplexe Beweisverfahren durchzuführen, die teilweise monatelang dauern und zahlreiche Prozesstage verschlingen. Gerade dieser große Aufwand bei Wirtschaftsstrafverfahren bedarf der besonderen Sorgfalt.

Die rechtzeitige Konsultation eines auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalts ist somit wichtig, damit größere nicht korrigierbare Fehler zu Beginn des Verfahrens oder eine überlange Verfahrensdauer vermieden werden können.

In der Praxis

In Wirtschaftsstrafsachen sind der Betrug gemäß §146 ff StGB und die Untreue gemäß § 153 StGB die am zumeist verfolgten Delikte. Daneben bestehen noch zahlreiche Varianten dieser Tatbestände sowie Qualifikationen und Delikte aus dem Umfeld. Beispiele dafür sind die Kreditschädigung gemäß § 152 StGB, der Förderungsmissbrauch gemäß § 153b StGB oder die betrügerische Krida gemäß § 156 StGB.

Da, wie oben erwähnt, der Gesetzgeber neue Tatbestände geschaffen hat, sind diese neuen Deliktsformen nicht ausschließlich im Strafgesetzbuch niedergeschrieben, sondern in Nebengesetzen wie dem Finanzstrafrecht versteckt. Es besteht zwar eine Verbindung zwischen Steuerrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht und dem Strafrecht. Diese Verbindung ist aber aufgrund der zunehmenden Ausdifferenzierung des Strafrechts in Österreich als locker anzusehen.

So ersetzt eine gute Expertise im Zivilrecht keineswegs die strafrechtliche Einordnung. Es handelt sich um einen Irrtum, dass es sich um ähnliche Tatbestände oder Rechtsnormen in beiden Gebieten handelt.

Sowohl das materielle Recht wie das österreichische Strafprozessrecht (StPO) sind vollkommen eigenständig und verlangen nach sehr guten Kenntnissen in diesen Bereichen.

Für den Mandanten ist es fundamental wichtig zu verstehen, dass dem Strafrecht eine vorrangige Stellung (ein Primat) zukommt. Wenn eine strafrechtliche Verurteilung erfolgt und diese rechtskräftig ist, kann man relativ wenig gegen die zivilrechtlichen Folgen tun. Hier kommt die Bindungswirkung einer strafgerichtlichen Verurteilung zum Tragen. Diese Bindungswirkung führt dazu, dass Zivilgerichte den Sachverhalt teilweise als gegeben annehmen (müssen).

Besondere Anforderungen stellen sich auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, bei denen unterschiedliche Rechtsordnungen und unterschiedliche Verfolgungsmöglichkeiten der Ermittlungsbehörden den Mandanten vor spezielle Entscheidungen stellen. Auf diesem Gebiet hat die Kanzlei eine besondere Kompetenz, da Rechtsanwalt Mertens in Deutschland und Österreich als Anwalt zugelassen ist.

Sofern Ihr Unternehmen oder sie selber von Ermittlungsmaßnahmen betroffen ist, schalten Sie so schnell wie möglich einen spezialisierten Rechtsanwalt ein. Sollten Sie für Ihr Unternehmen den Plan haben, strafrechtlich relevante Risiken abzuklären und präventiv tätig zu werden, so steht Ihnen die Kanzlei diesbezüglich ebenso zur Verfügung.Es ist sicherlich zielführend, vorab eine Compliance Analyse des Unternehmens durchzuführen und kann diese möglicherweise schwerwiegenden Folgen abwehren.

Die Kanzlei verfügt über ein dichtes Netzwerk von Kollegen und Sachverständigen, welche im Fall hinzugezogen werden können und das Verteidigungsteam verstärken können.

Auch wenn Sie Ihre bisherige Verteidigungsstrategie hinterfragen und analysieren lassen möchten, können Sie sich an das Team der Kanzlei wenden. Wir haben über die Jahre hinweg zahlreiche Wiederaufnahmen durchgeführt und verfügen daher bei der Prüfung von Wiederaufnahmegründen über die entsprechende Expertise.