Ich bin als Rechtsanwalt in erster Linie auf dem Gebiet des Strafrechts tätig, und, wenn es erforderlich ist, vertrete ich auch im Fremdenrecht und im Verfassungsrecht. Im Laufe der Zeit konnte ich besondere Kenntnisse im strafrechtlichen Wiederaufnahmeverfahren und im internationalen Strafrecht sammeln.

Ich bin in Österreich und Deutschland als Anwalt zugelassen und kann in diesen Ländern uneingeschränkt anwaltlich tätig werden.

Mein besonderes Interesse gilt zwei Gebieten, den so genannten Kapitalstraftaten (z.B.Mord, Raub) wie dem Wirtschaftsstrafverfahren. Im letzten Gebiet verfüge ich über den engen juristischen Bereich hinaus auch über gute Kenntnisse der Ökonomie.

Hinzu kommt ein persönliches Engagement im Jugendstrafrecht.

Ich fühle mich als Strafverteidiger dem Klienten verpflichtet und, es gelingt mir häufig, das Optimum an Möglichkeiten der Strafverteidigung auszureizen.

Meine hohe Quote an Freisprüchen/Teilfreisprüchen und Verurteilungen im unteren Strafbereich sprechen für sich.

Es ist naturgemäß schwierig für den Mandanten, die Qualität eines Verteidigers zu erkennen.

Wesentlich ist daher immer das persönliche Gespräch.

Es für Sie kostenfrei, auch wenn es in einer Haftanstalt stattfindet.

Sollte ein Verwandter oder Freund in Untersuchungshaft gekommen sein oder eine polizeiliche Vernehmung über sich ergehen lassen müssen, rufen Sie mich an.

Ich werde dann die notwendigen Schritte unternehmen, um das Verfahren von Anfang an bestmöglich zu gestalten. Im Strafrecht gilt der Satz, dass ein frühes Einschreiten des Verteidigers die besten Ergebnisse erbringt.

Daher scheuen Sie sich nicht, im Interesse des Mandanten auch am Wochenende mit mir Kontakt aufzunehmen.