Ich bin als Rechtsanwalt in erster Linie auf dem Gebiet des
Strafrechts tätig, und, wenn es erforderlich ist, vertrete
ich auch im Fremdenrecht und im Verfassungsrecht. Im Laufe
der Zeit konnte ich besondere Kenntnisse im strafrechtlichen
Wiederaufnahmeverfahren und im internationalen Strafrecht
sammeln.
Ich bin in Österreich und Deutschland als Anwalt zugelassen
und kann in diesen Ländern uneingeschränkt anwaltlich tätig
werden.
Mein besonderes Interesse gilt zwei Gebieten, den
so genannten Kapitalstraftaten (z.B.Mord, Raub) wie dem
Wirtschaftsstrafverfahren. Im letzten Gebiet verfüge ich über den
engen juristischen Bereich hinaus auch über gute Kenntnisse der
Ökonomie.
Hinzu kommt ein persönliches Engagement im Jugendstrafrecht.
Ich fühle mich als Strafverteidiger dem Klienten
verpflichtet und, es gelingt mir häufig, das Optimum an
Möglichkeiten der Strafverteidigung auszureizen.
Meine hohe Quote an Freisprüchen/Teilfreisprüchen und
Verurteilungen im unteren Strafbereich sprechen für sich.
Es ist naturgemäß schwierig für den Mandanten, die Qualität
eines Verteidigers zu erkennen.
Wesentlich ist daher immer das persönliche Gespräch.
Es für Sie kostenfrei, auch wenn es in einer Haftanstalt
stattfindet.
Sollte ein Verwandter oder Freund in Untersuchungshaft
gekommen sein oder eine polizeiliche Vernehmung über sich
ergehen lassen müssen, rufen Sie mich an.
Ich werde dann die notwendigen Schritte unternehmen, um das
Verfahren von Anfang an bestmöglich zu gestalten. Im
Strafrecht gilt der Satz, dass ein frühes Einschreiten des
Verteidigers die besten Ergebnisse erbringt.
Daher scheuen Sie sich nicht, im Interesse des Mandanten auch
am Wochenende mit mir Kontakt aufzunehmen.
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